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Militärpass van Moritz Becker Item 5
TRANSCRIPTION
linke Seite:
bei Ihrem Truppenteil nicht geltend gemacht haben,
dann haben Sie solche nach Ihrer Entlassung
mündlich oder schriftlich bei dem für Sie zuständigen
Bezirksfeldwebel anzumelden.
3 Von der Ihrer Familie (Angehörigen) etwa
gezahlten kommunalen oder staatlichen
Kriegsunterstützung wird noch die nächste nach dem Tage
Ihrer Entlassung fällige Halbmonatsrate weiter
gezahlt. Sie sind verpflichtet, den
Entlassungstag Ihrer Heimatbehörde
(Lieferungsverband) sofort bekannt zu geben.*)
4. Ihrem Arbeitgeber gegenüber treten Sie in
das Verhältnis des freien Arbeiters oder
Angestellten. Sie werden noch denselben Grundsätzen
wie diese entlohnt und sind den Gesetzen über die
Versicherungspflicht (Alters-, Invaliden-,
Angestelltenversicherung usw.) unterworfen.
5. Auch gelten Sie für die Dauer der
Zurückstellung als hilfsdienstpflichtig im Sinne des
Hilfsdienstgesetzes vom 5. Dezember 1916, dessen
Bestimmungen auf Sie ist der durch nachstehende
Ziffer 7 bestimmten Einschränkung volle Anwendung
finden. Wird Ihnen bei der Absicht, die Stelle
zu verlassen, der Abkehrschein vom Arbeitgeber
verweigert, so können Sie den Schlichtungsausschuß
anrufen und, wenn dieser Ihnen den Abkehrschein
zuspricht, zu einem anderen Arbeitgeber übergeben.
___________________
*) Wenn infolge der Zurückstellung ein doppelter
Haushalt geführt werden muß, so soll dadurch
trotz des Wegfalls der Kriegsunterstützung die
wirtschaftliche Lage der Familie nicht beeinträchtigt
werden. Auf Anordnung des Reichskanzlers wird
ein etwaiges Mindereinkommen durch eine
entsprechende Familienzulage ausgeglichen.
rechte Seite:
Bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses
haben Sie in einem derartigen Fall unter allen
Umständen in der alten Arbeitsstelle zu verbleiben.
Glauben Sie, daß Ihnen dies aus besonderen
Gründen nicht zugemutet werden kann, so haben
Sie die Entscheidung des Vorsitzenden des
Ausschusses anzurufen. Erst, wenn dieser die Erlaubnis
gibt, dürfen Sie die Arbeit verlassen. Die
Militärbehörde wird nach erfolgtem Arbeitswechsel prüfen,
ob auch in der neuen Arbeitsstätte die
Voraussetzungen für die Zurückstellung weiter bestehen.
6. Wenn Sie die Arbeit niederlegen oder auch
nur vorübergehend einstellen - und zwar ganz
gleichgültig aus welchen Gründen, abgesehen von
Krankheit - oder Ihre Arbeitsstätte wechseln, so
haben Sie dies binnen 48 Stunden dem für Sie
zuständigen Bezirkskommando (Bezirksfeldwebel)
schriftlich oder mündlich zu melden.
7. Wenn Ihre Zurückstellung ausdrücklich zu
ganz bestimmten Zwecken der Landesverteidigung
oder der Seekriegsführung verfügt worden ist, so
dürfen Sie aus dem Arbeitsgebiet, für das
Sie zurückgestellt sind, nicht ausscheiden. Wer also
z.B. für den Kohlenbergbau zurückgestellt ist, kann
zwar von einer Grube zu der anderen, nicht aber
z.B. in eine Munitionsfabrik übergehen - sonst
erfolgt sofort die Wiedereinziehung.
II. Aufhebung der Zurückstellung
Ihre Zurückstellung kann aus militärischen
Gründen (Ersatzrücksichten und dergl.) stets auf=
gehoben werden, ebenso aber auch, wenn Sie sich
so verhalten, daß ein militärisches Interesse an
Ihrer weiteren Zurückstellung nicht mehr besteht,
wenn Sie sich z.B. an einem Streik beteiligen
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ABOUT THIS DOCUMENT
Document Date
Document Type
Document Description
Language of Description
Keywords
People
Moritz Becker (Birth: 08/04/1873, Wiesbaden - Death: 17/12/1946, Solingen)
Description: Von Beruf Lagerist in Solingen-Wald, kam kurz nach Anfang des Krieges in russische Kriegsgefangenschaft
STORY INFORMATION
Title
Militärpass van Moritz Becker
Source
UGC
Contributor
europeana19141918:agent/128d42c249b10967265c48453eabe7fd
Date
1920-03-01
1911-04-01
Type
Story
Language
nld
Nederlands
Country
Europe
DataProvider
Europeana 1914-1918
Provider
Europeana 1914-1918
Rights
http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/ http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/DatasetName
2020601_Ag_ErsterWeltkrieg_EU
Begin
1911-04-01
End
1920-03-01
Language
mul
Agent
De heer Wolfgang Dekeyser | europeana19141918:agent/128d42c249b10967265c48453eabe7fd
Moritz Becker | europeana19141918:agent/bdeaf6afd28f5f225e4935cba49e924e
Created
2019-09-11T08:32:05.049Z
2020-02-25T08:34:14.171Z
2013-09-13 13:04:59 UTC
Provenance
LE21
Story Description
Militärpass, bewijs van rekrutering.
Afmetingen: 13 x 9 cm.
De moeder van deelnemer Wolfgang Dekeyser heeft deze Militärpass geërfd.
Militärpass van Moritz Becker (de overgrootvader van deelnemer Wolfgang Dekeyser).
Russisch
Militärpass van Moritz Becker (de overgrootvader van deelnemer Wolfgang Dekeyser).
Afmetingen: 13 x 9 cm.
De moeder van deelnemer Wolfgang Dekeyser heeft deze Militärpass geërfd. Ze behoorde tot een erg 'lege' tak van de familie. Ze had enkel een broer. Het was nogal een schandaal dat de moeder in de jaren zestig met een Belg wilde trouwen.
Home Front
Western Front
Other
Official document
Deutsch
TRANSCRIPTION
LOCATION
DESCRIPTION
PEOPLE
STORY INFO
TUTORIAL
linke Seite:
bei Ihrem Truppenteil nicht geltend gemacht haben,
dann haben Sie solche nach Ihrer Entlassung
mündlich oder schriftlich bei dem für Sie zuständigen
Bezirksfeldwebel anzumelden.
3 Von der Ihrer Familie (Angehörigen) etwa
gezahlten kommunalen oder staatlichen
Kriegsunterstützung wird noch die nächste nach dem Tage
Ihrer Entlassung fällige Halbmonatsrate weiter
gezahlt. Sie sind verpflichtet, den
Entlassungstag Ihrer Heimatbehörde
(Lieferungsverband) sofort bekannt zu geben.*)
4. Ihrem Arbeitgeber gegenüber treten Sie in
das Verhältnis des freien Arbeiters oder
Angestellten. Sie werden noch denselben Grundsätzen
wie diese entlohnt und sind den Gesetzen über die
Versicherungspflicht (Alters-, Invaliden-,
Angestelltenversicherung usw.) unterworfen.
5. Auch gelten Sie für die Dauer der
Zurückstellung als hilfsdienstpflichtig im Sinne des
Hilfsdienstgesetzes vom 5. Dezember 1916, dessen
Bestimmungen auf Sie ist der durch nachstehende
Ziffer 7 bestimmten Einschränkung volle Anwendung
finden. Wird Ihnen bei der Absicht, die Stelle
zu verlassen, der Abkehrschein vom Arbeitgeber
verweigert, so können Sie den Schlichtungsausschuß
anrufen und, wenn dieser Ihnen den Abkehrschein
zuspricht, zu einem anderen Arbeitgeber übergeben.
___________________
*) Wenn infolge der Zurückstellung ein doppelter
Haushalt geführt werden muß, so soll dadurch
trotz des Wegfalls der Kriegsunterstützung die
wirtschaftliche Lage der Familie nicht beeinträchtigt
werden. Auf Anordnung des Reichskanzlers wird
ein etwaiges Mindereinkommen durch eine
entsprechende Familienzulage ausgeglichen.
rechte Seite:
Bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses
haben Sie in einem derartigen Fall unter allen
Umständen in der alten Arbeitsstelle zu verbleiben.
Glauben Sie, daß Ihnen dies aus besonderen
Gründen nicht zugemutet werden kann, so haben
Sie die Entscheidung des Vorsitzenden des
Ausschusses anzurufen. Erst, wenn dieser die Erlaubnis
gibt, dürfen Sie die Arbeit verlassen. Die
Militärbehörde wird nach erfolgtem Arbeitswechsel prüfen,
ob auch in der neuen Arbeitsstätte die
Voraussetzungen für die Zurückstellung weiter bestehen.
6. Wenn Sie die Arbeit niederlegen oder auch
nur vorübergehend einstellen - und zwar ganz
gleichgültig aus welchen Gründen, abgesehen von
Krankheit - oder Ihre Arbeitsstätte wechseln, so
haben Sie dies binnen 48 Stunden dem für Sie
zuständigen Bezirkskommando (Bezirksfeldwebel)
schriftlich oder mündlich zu melden.
7. Wenn Ihre Zurückstellung ausdrücklich zu
ganz bestimmten Zwecken der Landesverteidigung
oder der Seekriegsführung verfügt worden ist, so
dürfen Sie aus dem Arbeitsgebiet, für das
Sie zurückgestellt sind, nicht ausscheiden. Wer also
z.B. für den Kohlenbergbau zurückgestellt ist, kann
zwar von einer Grube zu der anderen, nicht aber
z.B. in eine Munitionsfabrik übergehen - sonst
erfolgt sofort die Wiedereinziehung.
II. Aufhebung der Zurückstellung
Ihre Zurückstellung kann aus militärischen
Gründen (Ersatzrücksichten und dergl.) stets auf=
gehoben werden, ebenso aber auch, wenn Sie sich
so verhalten, daß ein militärisches Interesse an
Ihrer weiteren Zurückstellung nicht mehr besteht,
wenn Sie sich z.B. an einem Streik beteiligen
- Deutsch (German)
linke Seite:
bei Ihrem Truppenteil nicht geltend gemacht haben,
dann haben Sie solche nach Ihrer Entlassung
mündlich oder schriftlich bei dem für Sie zuständigen
Bezirksfeldwebel anzumelden.
3 Von der Ihrer Familie (Angehörigen) etwa
gezahlten kommunalen oder staatlichen
Kriegsunterstützung wird noch die nächste nach dem Tage
Ihrer Entlassung fällige Halbmonatsrate weiter
gezahlt. Sie sind verpflichtet, den
Entlassungstag Ihrer Heimatbehörde
(Lieferungsverband) sofort bekannt zu geben.*)
4. Ihrem Arbeitgeber gegenüber treten Sie in
das Verhältnis des freien Arbeiters oder
Angestellten. Sie werden noch denselben Grundsätzen
wie diese entlohnt und sind den Gesetzen über die
Versicherungspflicht (Alters-, Invaliden-,
Angestelltenversicherung usw.) unterworfen.
5. Auch gelten Sie für die Dauer der
Zurückstellung als hilfsdienstpflichtig im Sinne des
Hilfsdienstgesetzes vom 5. Dezember 1916, dessen
Bestimmungen auf Sie ist der durch nachstehende
Ziffer 7 bestimmten Einschränkung volle Anwendung
finden. Wird Ihnen bei der Absicht, die Stelle
zu verlassen, der Abkehrschein vom Arbeitgeber
verweigert, so können Sie den Schlichtungsausschuß
anrufen und, wenn dieser Ihnen den Abkehrschein
zuspricht, zu einem anderen Arbeitgeber übergeben.
___________________
*) Wenn infolge der Zurückstellung ein doppelter
Haushalt geführt werden muß, so soll dadurch
trotz des Wegfalls der Kriegsunterstützung die
wirtschaftliche Lage der Familie nicht beeinträchtigt
werden. Auf Anordnung des Reichskanzlers wird
ein etwaiges Mindereinkommen durch eine
entsprechende Familienzulage ausgeglichen.
rechte Seite:
Bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses
haben Sie in einem derartigen Fall unter allen
Umständen in der alten Arbeitsstelle zu verbleiben.
Glauben Sie, daß Ihnen dies aus besonderen
Gründen nicht zugemutet werden kann, so haben
Sie die Entscheidung des Vorsitzenden des
Ausschusses anzurufen. Erst, wenn dieser die Erlaubnis
gibt, dürfen Sie die Arbeit verlassen. Die
Militärbehörde wird nach erfolgtem Arbeitswechsel prüfen,
ob auch in der neuen Arbeitsstätte die
Voraussetzungen für die Zurückstellung weiter bestehen.
6. Wenn Sie die Arbeit niederlegen oder auch
nur vorübergehend einstellen - und zwar ganz
gleichgültig aus welchen Gründen, abgesehen von
Krankheit - oder Ihre Arbeitsstätte wechseln, so
haben Sie dies binnen 48 Stunden dem für Sie
zuständigen Bezirkskommando (Bezirksfeldwebel)
schriftlich oder mündlich zu melden.
7. Wenn Ihre Zurückstellung ausdrücklich zu
ganz bestimmten Zwecken der Landesverteidigung
oder der Seekriegsführung verfügt worden ist, so
dürfen Sie aus dem Arbeitsgebiet, für das
Sie zurückgestellt sind, nicht ausscheiden. Wer also
z.B. für den Kohlenbergbau zurückgestellt ist, kann
zwar von einer Grube zu der anderen, nicht aber
z.B. in eine Munitionsfabrik übergehen - sonst
erfolgt sofort die Wiedereinziehung.
II. Aufhebung der Zurückstellung
Ihre Zurückstellung kann aus militärischen
Gründen (Ersatzrücksichten und dergl.) stets auf=
gehoben werden, ebenso aber auch, wenn Sie sich
so verhalten, daß ein militärisches Interesse an
Ihrer weiteren Zurückstellung nicht mehr besteht,
wenn Sie sich z.B. an einem Streik beteiligen
Language(s) of Transcription
English Translation
Transcription History
linke Seite: bei Ihrem Truppenteil nicht geltend gemacht haben, dann haben Sie solche nach Ihrer Entlassung mündlich oder schriftlich bei dem für Sie zuständigen Bezirksfeldwebel anzumelden. 3 Von der Ihrer Familie (Angehörigen) etwa gezahlten kommunalen oder staatlichen Kriegsunterstützung wird noch die nächste nach dem Tage Ihrer Entlassung fällige Halbmonatsrate weiter gezahlt. Sie sind verpflichtet, den Entlassungstag Ihrer Heimatbehörde (Lieferungsverband) sofort bekannt zu geben.*) 4. Ihrem Arbeitgeber gegenüber treten Sie in das Verhältnis des freien Arbeiters oder Angestellten. Sie werden noch denselben Grundsätzen wie diese entlohnt und sind den Gesetzen über die Versicherungspflicht (Alters-, Invaliden-, Angestelltenversicherung usw.) unterworfen. 5. Auch gelten Sie für die Dauer der Zurückstellung als hilfsdienstpflichtig im Sinne des Hilfsdienstgesetzes vom 5. Dezember 1916, dessen Bestimmungen auf Sie ist der durch nachstehende Ziffer 7 bestimmten Einschränkung volle Anwendung finden. Wird Ihnen bei der Absicht, die Stelle zu verlassen, der Abkehrschein vom Arbeitgeber verweigert, so können Sie den Schlichtungsausschuß anrufen und, wenn dieser Ihnen den Abkehrschein zuspricht, zu einem anderen Arbeitgeber übergeben. ___________________ *) Wenn infolge der Zurückstellung ein doppelter Haushalt geführt werden muß, so soll dadurch trotz des Wegfalls der Kriegsunterstützung die wirtschaftliche Lage der Familie nicht beeinträchtigt werden. Auf Anordnung des Reichskanzlers wird ein etwaiges Mindereinkommen durch eine entsprechende Familienzulage ausgeglichen. rechte Seite: Bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses haben Sie in einem derartigen Fall unter allen Umständen in der alten Arbeitsstelle zu verbleiben. Glauben Sie, daß Ihnen dies aus besonderen Gründen nicht zugemutet werden kann, so haben Sie die Entscheidung des Vorsitzenden des Ausschusses anzurufen. Erst, wenn dieser die Erlaubnis gibt, dürfen Sie die Arbeit verlassen. Die Militärbehörde wird nach erfolgtem Arbeitswechsel prüfen, ob auch in der neuen Arbeitsstätte die Voraussetzungen für die Zurückstellung weiter bestehen. 6. Wenn Sie die Arbeit niederlegen oder auch nur vorübergehend einstellen - und zwar ganz gleichgültig aus welchen Gründen, abgesehen von Krankheit - oder Ihre Arbeitsstätte wechseln, so haben Sie dies binnen 48 Stunden dem für Sie zuständigen Bezirkskommando (Bezirksfeldwebel) schriftlich oder mündlich zu melden. 7. Wenn Ihre Zurückstellung ausdrücklich zu ganz bestimmten Zwecken der Landesverteidigung oder der Seekriegsführung verfügt worden ist, so dürfen Sie aus dem Arbeitsgebiet, für das Sie zurückgestellt sind, nicht ausscheiden. Wer also z.B. für den Kohlenbergbau zurückgestellt ist, kann zwar von einer Grube zu der anderen, nicht aber z.B. in eine Munitionsfabrik übergehen - sonst erfolgt sofort die Wiedereinziehung. II. Aufhebung der Zurückstellung Ihre Zurückstellung kann aus militärischen Gründen (Ersatzrücksichten und dergl.) stets auf= gehoben werden, ebenso aber auch, wenn Sie sich so verhalten, daß ein militärisches Interesse an Ihrer weiteren Zurückstellung nicht mehr besteht, wenn Sie sich z.B. an einem Streik beteiligen
linke Seite: bei Ihrem Truppenteil nicht geltend gemacht haben, dann haben Sie solche nach Ihrer Entlassung mündlich oder schriftlich bei dem für Sie zuständigen Bezirksfeldwebel anzumelden. 3 Von der Ihrer Familie (Angehörigen) etwa gezahlten kommunalen oder staatlichen Kriegs= unterstützung wird noch die nächste nach dem Tage Ihrer Entlassung fällige Halbmonatsrate weiter gezahlt. Sie sind verpflichtet, den Ent= lassungstag Ihrer Heimatbehörde (Liefe= rungsverband) sofort bekannt zu geben.*) 4. Ihrem Arbeitgeber gegenüber treten Sie in das Verhältnis des freien Arbeiters oder An= gestellten. Sie werden noch denselben Grundsätzen wie diese entlohnt und sind den Gesetzen über die Versicherungspflicht (Alters-, Invaliden-, An= gestelltenversicherung usw.) unterworfen. 5. Auch gelten Sie für die Dauer der Zurück= stellung als hilfsdienstpflichtig im Sinne des Hilfs= dienstgesetzes vom 5. Dezember 1916, dessen Be= stimmungen auf Sie it der durch nachstehende Ziffer 7 bestimmten Einschränkung volle Anwendung finden. Wird Ihnen bei der Absicht, die Stelle zu verlassen, der Abkehrschein vom Arbeitgeber verweigert, so können Sie den Schlichtungsausschuß anzufen und, wenn dieser Ihnen den Abkehrschein zuspricht, zu einem anderen Arbeitgeber übergeben. ___________________ *) Wenn infolge der Zurückstellung ein doppelter Haushalt geführt werden muß, so soll dadurch trotz des Wegfalls der Kriegsunterstützung die wirtschaftliche Lage der Familie nicht beeinträchtigt werden. Auf Anordnung des Reichskanzlers wird ein etwaiges Mindereinkommen durch eine ent= sprechende Familienzulage ausgeglichen. rechte Seite: Bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses haben Sie in einem derartigen Fall unter allen Umständen in der alten Arbeitsstelle zu verbleiben. Glauben Sie, daß Ihnen dies aus besonderen Gründen nicht zugemutet werden kann, so haben Sie die Entscheidung des Vorsitzenden des Aus= schusses anzurufen. Erst, wenn dieser die Erlaubnis gibt, dürfen Sie die Arbeit verlassen. Die Militär= behörde wird nach erfolgtem Arbeitswechsel prüfen, ob auch in der neuen Arbeitsstätte die Voraus= setzungen für die Zurückstellung weiter bestehen. 6. Wenn Sie die Arbeit niederlegen oder auch nur vorübergehend einstellen - und zwar ganz gleichgültig aus welchen Gründen, abgesehen von Krankheit - oder Ihre Arbeitsstätte wechseln, so haben Sie dies binnen 48 Stunden dem für Sie zuständigen Bezirkskommando (Bezirksfeldwebel) schriftlich oder mündlich zu melden. 7. Wenn Ihre Zurückstellung ausdrücklich zu ganz bestimmten Zwecken der Landesverteidigung oder der Seekriegsführung verfügt worden ist, so dürfen Sie aus dem Arbeitsgebiet, für das Sie zurückgestellt sind, nicht ausscheiden. Wer also z.B. für den Kohlenbergbau zurückgestellt ist, kann zwar von einer Grube zu der anderen, nicht aber z.B. in eine Munitionsfabrik übergehen - sonst erfolgt sofort die Wiedereinziehung. II. Aufhebung der Zurückstellung Ihre Zurückstellung kann aus militärischen Gründen (Ersatzrücksichten und dergl.) stets auf= gehoben werden, ebenso aber auch, wenn Sie sich so verhalten, daß ein militärisches Interesse an Ihrer weiteren Zurückstellung nicht mehr besteht, wenn Sie sich z.B. an einem Streik beteiligen
linke Seite: bei Ihrem Truppenteil nicht geltend gemacht haben, dann haben Sie solche nach Ihrer Entlassung mündlich oder schriftlich bei dem für Sie zuständigen Bezirksfeldwebel anzumelden. 3 Von der Ihrer Familie (Angehörigen) etwa gezahlten kommunalen oder staatlichen Kriegs= unterstützung wird noch die nächste nach dem Tage Ihrer Entlassung fällige Halbmonatsrate weiter gezahlt. Sie sind verpflichtet, den Ent= lassungstag Ihrer Heimatbehörde (Liefe= rungsverband) sofort bekannt zu geben.*) 4. Ihrem Arbeitgeber gegenüber treten Sie in das Verhältnis des freien Arbeiters oder An= gestellten. Sie werden noch denselben Grundsätzen wie diese entlohnt und sind den Gesetzen über die Versicherungspflicht (Alters-, Invaliden-, An= gestelltenversicherung usw.) unterworfen. 5. Auch gelten Sie für die Dauer der Zurück= stellung als hilfsdienstpflichtig im Sinne des Hilfs= dienstgesetzes vom 5. Dezember 1916, dessen Be= stimmungen auf Sie it der durch nachstehende Ziffer 7 bestimmten Einschränkung volle Anwendung finden. Wird Ihnen bei der Absicht, die Stelle zu verlassen, der Abkehrschein vom Arbeitgeber verweigert, so können Sie den Schlichtungsausschuß anzufen und, wenn dieser Ihnen den Abkehrschein zuspricht, zu einem anderen Arbeitgeber übergeben. ___________________ *) Wenn infolge der Zurückstellung ein doppelter Haushalt geführt werden muß, so soll dadurch trotz des Wegfalls der Kriegsunterstützung die wirtschaftliche Lage der Familie nicht beeinträchtigt werden. Auf Anordnung des Reichskanzlers wird ein etwaiges Mindereinkommen durch eine ent= sprechende Familienzulage ausgeglichen. rechte Seite: Bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses haben Sie in einem derartigen Fall unter allen Umständen in der alten Arbeitsstelle zu verbleiben. Glauben Sie, daß Ihnen dies aus besonderen Gründen nicht zugemutet werden kann, so haben Sie die Entscheidung des Vorsitzenden des Aus= schusses anzurufen. Erst, wenn dieser die Erlaubnis gibt, dürfen Sie die Arbeit verlassen. Die Militär= behörde wird nach erfolgtem Arbeitswechsel prüfen, ob auch in der neuen Arbeitsstätte die Voraus= setzungen für die Zurückstellung weiter bestehen. 6. Wenn Sie die Arbeit niederlegen oder auch nur vorübergehend einstellen - und zwar ganz gleichgültig aus welchen Gründen, abgesehen von Krankheit - oder Ihre Arbeitsstätte wechseln, so haben Sie dies binnen 48 Stunden dem für Sie zuständigen Bezirkskommando (Bezirksfeldwebel) schriftlich oder mündlich zu melden. 7. Wenn Ihre Zurückstellung ausdrücklich zu ganz bestimmten Zwecken der Landesverteidigung oder der Seekriegsführung verfügt worden ist, so dürfen Sie aus dem Arbeitsgebiet, für das Sie zurückgestellt sind, nicht ausscheiden. Wer also z.B. für den Kohlenbergbau zurückgestellt ist, kann zwar von einer Grube zu der anderen, nicht aber z.B. in eine Munitionsfabrik übergehen - sonst erfolgt sofort die Wiedereinziehung. Aufhebung der Zurückstellung Ihre ZUrückstellung kann aus militärischen Gründen (Ersatzrücksichten und dergl.) stets auf= gehoben werden, ebenso aber auch, wenn Sie sich so verhalten, daß ein militärisches Interesse an Ihrer weiteren Zurückstellung nicht mehr besteht, wenn Sie sich z.B. an einem Streik beteiligen
linke Seite: bei Ihrem Truppenteil nicht geltend gemacht haben, dann haben Sie solche nach Ihrer Entlassung mündlich oder schriftlich bei dem für Sie zuständigen Bezirksfeldwebel anzumelden. 3 Von der Ihrer Familie (Angehörigen) etwa gezahlten kommunalen oder staatlichen Kriegs= unterstützung wird noch die nächste nach dem Tage Ihrer Entlassung fällige Halbmonatsrate weiter gezahlt. Sie sind verpflichtet, den Ent= lassungstag Ihrer Heimatbehörde (Liefe= rungsverband) sofort bekannt zu geben.*) 4. Ihrem Arbeitgeber gegenüber treten Sie in das Verhältnis des freien Arbeiters oder An= gestellten. Sie werden noch denselben Grundsätzen wie diese entlohnt und sind den Gesetzen über die Versicherungspflicht (Alters-, Invaliden-, An= gestelltenversicherung usw.) unterworfen. 5. Auch gelten Sie für die Dauer der Zurück= stellung als hilfsdienstpflichtig im Sinne des Hilfs= dienstgesetzes vom 5. Dezember 1916, dessen Be= stimmungen auf Sie it der durch nachstehende Ziffer 7 bestimmten Einschränkung volle Anwendung finden. Wird Ihnen bei der Absicht, die Stelle zu verlassen, der Abkehrschein vom Arbeitgeber verweigert, so können Sie den Schlichtungsausschuß anzufen und, wenn dieser Ihnen den Abkehrschein zuspricht, zu einem anderen Arbeitgeber übergeben. ___________________ *) Wenn infolge der Zurückstellung ein doppelter Haushalt geführt werden muß, so soll dadurch trotz des Wegfalls der Kriegsunterstützung die wirtschaftliche Lage der Familie nicht beeinträchtigt werden. Auf Anordnung des Reichskanzlers wird ein etwaiges Mindereinkommen durch eine ent= sprechende Familienzulage ausgeglichen. rechte Seite: Bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses haben Sie in einem derartigen Fall unter allen Umständen in der alten Arbeitsstelle zu verbleiben. Glauben Sie, daß Ihnen dies aus besonderen Gründen nicht zugemutet werden kann, so haben Sie die Entscheidung des Vorsitzenden des Aus= schusses anzurufen. Erst, wenn dieser die Erlaubnis gibt, dürfen Sie die Arbeit verlassen. Die Militär= behörde wird nach erfolgtem Arbeitswechsel prüfen, ob auch in der neuen Arbeitsstätte die Voraus= setzungen für die Zurückstellung weiter bestehen. 6. Wenn Sie die Arbeit niederlegen oder auch nur vorübergehend einstellen - und zwar ganz gleichgültig aus welchen Gründen, abgesehen von Krankheit - oder Ihre Arbeitsstätte wechseln, so haben Sie dies binnen 48 Stunden dem für Sie zuständigen Bezirkskommando (Bezirksfeldwebel) schriftlich oder mündlich zu melden. 7. Wenn Ihre Zurückstellung ausdrücklich zu ganz bestimmten Zwecken der Landesverteidigung oder der Seekriegsführung verfügt worden ist, so dürfen Sie aus dem Arbeitsgebiet, für das Sie zurückgestellt sind, nicht ausscheiden. Wer also z.B. für den Kohlenbergbau zurückgestellt ist, kann zwar von einer Grube zu der anderen, nicht aber z.B. in eine Munitionsfabrik übergehen - sonst erfolgt sofort die Wiedereinziehung.
linke Seite: bei Ihrem Truppenteil nicht geltend gemacht haben, dann haben Sie solche nach Ihrer Entlassung mündlich oder schriftlich bei dem für Sie zuständigen Bezirksfeldwebel anzumelden. 3 Von der Ihrer Familie (Angehörigen) etwa gezahlten kommunalen oder staatlichen Kriegs= unterstützung wird noch die nächste nach dem Tage Ihrer Entlassung fällige Halbmonatsrate weiter gezahlt. Sie sind verpflichtet, den Ent= lassungstag Ihrer Heimatbehörde (Liefe= rungsverband) sofort bekannt zu geben.*) 4. Ihrem Arbeitgeber gegenüber treten Sie in das Verhältnis des freien Arbeiters oder An= gestellten. Sie werden noch denselben Grundsätzen wie diese entlohnt und sind den Gesetzen über die Versicherungspflicht (Alters-, Invaliden-, An= gestelltenversicherung usw.) unterworfen. 5. Auch gelten Sie für die Dauer der Zurück= stellung als hilfsdienstpflichtig im Sinne des Hilfs= dienstgesetzes vom 5. Dezember 1916, dessen Be= stimmungen auf Sie it der durch nachstehende Ziffer 7 bestimmten Einschränkung volle Anwendung finden. Wird Ihnen bei der Absicht, die Stelle zu verlassen, der Abkehrschein vom Arbeitgeber verweigert, so können Sie den Schlichtungsausschuß anzufen und, wenn dieser Ihnen den Abkehrschein zuspricht, zu einem anderen Arbeitgeber übergeben. ___________________ *) Wenn infolge der Zurückstellung ein doppelter Haushalt geführt werden muß, so soll dadurch trotz des Wegfalls der Kriegsunterstützung die wirtschaftliche Lage der Familie nicht beeinträchtigt werden. Auf Anordnung des Reichskanzlers wird ein etwaiges Mindereinkommen durch eine ent= sprechende Familienzulage ausgeglichen. rechte Seite: Bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses haben Sie in einem derartigen Fall unter allen Umständen in der alten Arbeitsstelle zu verbleiben. Glauben Sie, daß Ihnen dies aus besonderen Gründen nicht zugemutet werden kann, so haben Sie die Entscheidung des Vorsitzenden des Aus= schusses anzurufen. Erst, wenn dieser die Erlaubnis gibt, dürfen Sie die Arbeit verlassen. Die Militär= behörde wird nach erfolgtem Arbeitswechsel prüfen, ob auch in der neuen Arbeitsstätte die Voraus= setzungen für die Zurückstellung weiter bestehen. Wenn Sie die Arbeit niederlegen oder auch nur vorübergehend einstellen - und zwar ganz gleichgültig aus welchen Gründen, abgesehen von Krankheit - oder Ihre Arbeitsstätte wechseln, so haben Sie dies binnen 48 Stunden dem für Sie zuständigen Bezirkskommando (Bezirksfeldwebel) schriftlich oder mündlich zu melden. Wenn Ihre Zurückstellung ausdrücklich zu ganz bestimmten Zwecken der Landesverteidigung oder der Seekriegsführung verfügt worden ist, so dürfen Sie aus dem Arbeitsgebiet, für das Sie zurückgestellt sind, nicht ausscheiden. Wer also z.B. für den Kohlenbergbau zurückgestellt ist, kann zwar von einer Grube zu der anderen, nicht aber z.B. in eine Munitionsfabrik übergehen - sonst erfolgt sofort die Wiedereinziehung.
linke Seite: bei Ihrem Truppenteil nicht geltend gemacht haben, dann haben Sie solche nach Ihrer Entlassung mündlich oder schriftlich bei dem für Sie zuständigen Bezirksfeldwebel anzumelden. 3 Von der Ihrer Familie (Angehörigen) etwa gezahlten kommunalen oder staatlichen Kriegs= unterstützung wird noch die nächste nach dem Tage Ihrer Entlassung fällige Halbmonatsrate weiter gezahlt. Sie sind verpflichtet, den Ent= lassungstag Ihrer Heimatbehörde (Liefe= rungsverband) sofort bekannt zu geben.*) 4. Ihrem Arbeitgeber gegenüber treten Sie in das Verhältnis des freien Arbeiters oder An= gestellten. Sie werden noch denselben Grundsätzen wie diese entlohnt und sind den Gesetzen über die Versicherungspflicht (Alters-, Invaliden-, An= gestelltenversicherung usw.) unterworfen. 5. Auch gelten Sie für die Dauer der Zurück= stellung als hilfsdienstpflichtig im Sinne des Hilfs= dienstgesetzes vom 5. Dezember 1916, dessen Be= stimmungen auf Sie it der durch nachstehende Ziffer 7 bestimmten Einschränkung volle Anwendung finden. Wird Ihnen bei der Absicht, die Stelle zu verlassen, der Abkehrschein vom Arbeitgeber verweigert, so können Sie den Schlichtungsausschuß anzufen und, wenn dieser Ihnen den Abkehrschein zuspricht, zu einem anderen Arbeitgeber übergeben. ___________________ *) Wenn infolge der Zurückstellung ein doppelter Haushalt geführt werden muß, so soll dadurch trotz des Wegfalls der Kriegsunterstützung die wirtschaftliche Lage der Familie nicht beeinträchtigt werden. Auf Anordnung des Reichskanzlers wird ein etwaiges Mindereinkommen durch eine ent= sprechende Familienzulage ausgeglichen. rechte Seite: Bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses haben Sie in einem derartigen Fall unter allen Umständen in der alten Arbeitsstelle zu verbleiben. Glauben Sie, daß Ihnen dies aus besonderen Gründen nicht zugemutet werden kann, so haben Sie die Entscheidung des Vorsitzenden des Aus= schusses anzurufen. Erst, wenn dieser die Erlaubnis gibt, dürfen Sie die Arbeit verlassen. Die Militär= behörde wird nach erfolgtem Arbeitswechsel prüfen, ob auch in der neuen Arbeitsstätte die Voraus= setzungen für die Zurückstellung weiter bestehen. Wenn Sie die Arbeit niederlegen oder auch nur vorübergehend einstellen - und zwar ganz gleichgültig aus welchen Gründen, abgesehen von Krankheit - oder Ihre Arbeitsstätte wechseln, so haben Sie dies binnen 48 Stunden dem für Sie zuständigen Bezirkskommando (Bezirksfeldwebel) schriftlich oder mündlich zu melden.
linke Seite: bei Ihrem Truppenteil nicht geltend gemacht haben, dann haben Sie solche nach Ihrer Entlassung mündlich oder schriftlich bei dem für Sie zuständigen Bezirksfeldwebel anzumelden. 3 Von der Ihrer Familie (Angehörigen) etwa gezahlten kommunalen oder staatlichen Kriegs= unterstützung wird noch die nächste nach dem Tage Ihrer Entlassung fällige Halbmonatsrate weiter gezahlt. Sie sind verpflichtet, den Ent= lassungstag Ihrer Heimatbehörde (Liefe= rungsverband) sofort bekannt zu geben.*) 4. Ihrem Arbeitgeber gegenüber treten Sie in das Verhältnis des freien Arbeiters oder An= gestellten. Sie werden noch denselben Grundsätzen wie diese entlohnt und sind den Gesetzen über die Versicherungspflicht (Alters-, Invaliden-, An= gestelltenversicherung usw.) unterworfen. 5. Auch gelten Sie für die Dauer der Zurück= stellung als hilfsdienstpflichtig im Sinne des Hilfs= dienstgesetzes vom 5. Dezember 1916, dessen Be= stimmungen auf Sie it der durch nachstehende Ziffer 7 bestimmten Einschränkung volle Anwendung finden. Wird Ihnen bei der Absicht, die Stelle zu verlassen, der Abkehrschein vom Arbeitgeber verweigert, so können Sie den Schlichtungsausschuß anzufen und, wenn dieser Ihnen den Abkehrschein zuspricht, zu einem anderen Arbeitgeber übergeben. ___________________ *) Wenn infolge der Zurückstellung ein doppelter Haushalt geführt werden muß, so soll dadurch trotz des Wegfalls der Kriegsunterstützung die wirtschaftliche Lage der Familie nicht beeinträchtigt werden. Auf Anordnung des Reichskanzlers wird ein etwaiges Mindereinkommen durch eine ent= sprechende Familienzulage ausgeglichen.
linke Seite: bei Ihrem Truppenteil nicht geltend gemacht haben, dann haben Sie solche nach Ihrer Entlassung mündlich oder schriftlich bei dem für Sie zuständigen Bezirksfeldwebel anzumelden. Von der Ihrer Familie (Angehörigen) etwa gezahlten kommunalen oder staatlichen Kriegs= unterstützung wird noch die nächste nach dem Tage Ihrer Entlassung fällige Halbmonatsrate weiter gezahlt. Sie sind verpflichtet, den Ent= lassungstag Ihrer Heimatbehörde (Liefe= rungsverband) sofort bekannt zu geben.*) Ihrem Arbeitgeber gegenüber treten Sie in das Verhältnis des freien Arbeiters oder An= gestellten. Sie werden noch denselben Grundsätzen wie diese entlohnt und sind den Gesetzen über die Versicherungspflicht (Alters-, Invaliden-, An= gestelltenversicherung usw.) unterworfen. Auch gelten Sie für die Dauer der Zurück= stellung als hilfsdienstpflichtig im Sinne des Hilfs= dienstgesetzes vom 5. Dezember 1916, dessen Be= stimmungen auf Sie it der durch nachstehende Ziffer 7 bestimmten Einschränkung volle Anwendung finden. Wird Ihnen bei der Absicht, die Stelle zu verlassen, der Abkehrschein vom Arbeitgeber verweigert, so können Sie den Schlichtungsausschuß anzufen und, wenn dieser Ihnen den Abkehrschein zuspricht, zu einem anderen Arbeitgeber übergeben. ___________________ *) Wenn infolge der Zurückstellung ein doppelter Haushalt geführt werden muß, so soll dadurch trotz des Wegfalls der Kriegsunterstützung die wirtschaftliche Lage der Familie nicht beeinträchtigt werden. Auf Anordnung des Reichskanzlers wird ein etwaiges Mindereinkommen durch eine ent= sprechende Familienzulage ausgeglichen.
linke Seite: bei Ihrem Truppenteil nicht geltend gemacht haben, dann haben Sie solche nach Ihrer Entlassung mündlich oder schriftlich bei dem für Sie zuständigen Bezirksfeldwebel anzumelden. Von der Ihrer Familie (Angehörigen) etwa gezahlten kommunalen oder staatlichen Kriegs= unterstützung wird noch die nächste nach dem Tage Ihrer Entlassung fällige Halbmonatsrate weiter gezahlt. Sie sind verpflichtet, den Ent= lassungstag Ihrer Heimatbehörde (Liefe= rungsverband) sofort bekannt zu geben.*) Ihrem Arbeitgeber gegenüber treten Sie in das Verhältnis des freien Arbeiters oder An= gestellten. Sie werden noch denselben Grundsätzen wie diese entlohnt und sind den Gesetzen über die Versicherungspflicht (Alters-, Invaliden-, An= gestelltenversicherung usw.) unterworfen. Auch gelten Sie für die Dauer der Zurück= stellung als hilfsdienstpflichtig im Sinne des Hilfs= dienstgesetzes vom 5. Dezember 1916, dessen Be= stimmungen auf Sie it der durch nachstehende Ziffer 7 bestimmten Einschränkung volle Anwendung finden. Wird Ihnen bei der Absicht, die Stelle zu verlassen, der Abkehrschein vom Arbeitgeber verweigert, so können Sie den Schlichtungsausschuß anzufen und, wenn dieser Ihnen den Abkehrschein zuspricht, zu einem anderen Arbeitgeber übergeben. ___________________ *) Wenn infolge der ZUrückstellung ein doppelter Haushalt geführt werden muß, so soll dadurch trotz des Wegfalls der Kriegsunterstützung die wirtschaftliche Lage der Familie nicht beeinträchtigt werden. Auf Anordnung des Reichskanzlers wird ein etwaiges Mindereinkommen durch eine ent= sprechende Familienzulage ausgeglichen.
linke Seite: bei Ihrem Truppenteil nicht geltend gemacht haben, dann haben Sie solche nach Ihrer Entlassung mündlich oder schriftlich bei dem für Sie zuständigen Bezirksfeldwebel anzumelden. Von der Ihrer Familie (Angehörigen) etwa gezahlten kommunalen oder staatlichen Kriegs= unterstützung wird noch die nächste nach dem Tage Ihrer Entlassung fällige Halbmonatsrate weiter gezahlt. Sie sind verpflichtet, den Ent= lassungstag Ihrer Heimatbehörde (Liefe= rungsverband) sofort bekannt zu geben.*) Ihrem Arbeitgeber gegenüber treten Sie in das Verhältnis des freien Arbeiters oder An= gestellten. Sie werden noch denselben Grundsätzen wie diese entlohnt und sind den Gesetzen über die Versicherungspflicht (Alters-, Invaliden-, An= gestelltenversicherung usw.) unterworfen. Auch gelten Sie für die Dauer der Zurück= stellung als hilfsdienstpflichtig im Sinne des Hilfs= dienstgesetzes vom 5. Dezember 1916, dessen Be= stimmungen auf Sie it der durch nachstehende Ziffer 7 bestimmten Einschränkung volle Anwendung finden. Wird Ihnen bei der Absicht, die Stelle zu verlassen, der Abkehrschein vom Arbeitgeber verweigert, so können Sie den Schlichtungsausschuß anzufen und, wenn dieser Ihnen den Abkehrschein zuspricht, zu einem anderen Arbeitgeber übergeben.
linke Seite: bei Ihrem Truppenteil nicht geltend gemacht haben, dann haben Sie solche nach Ihrer Entlassung mündlich oder schriftlich bei dem für Sie zuständigen Bezirksfeldwebel anzumelden. Von der Ihrer Familie (Angehörigen) etwa gezahlten kommunalen oder staatlichen Kriegs= unterstützung wird noch die nächste nach dem Tage Ihrer Entlassung fällige Halbmonatsrate weiter gezahlt. Sie sind verpflichtet, den Ent= lassungstag Ihrer Heimatbehörde (Liefe= rungsverband) sofort bekannt zu geben.*) Ihrem Arbeitgeber gegenüber treten Sie in das Verhältnis des freien Arbeiters oder An= gestellten. Sie werden noch denselben Grundsätzen wie diese entlohnt und sind den Gesetzen über die Versicherungspflicht (Alters-, Invaliden-, An= gestelltenversicherung usw.) unterworfen.
English Translation
Militärpass, proof of recruitment.
Dimensions: 13 x 9 cm.
The mother of participant Wolfgang Dekeyser has inherited this Militärpass. † Militärpass by Moritz Becker (the great-grandfather of participant Wolfgang Dekeyser). † † Russian || Militärpass by Moritz Becker (the great-grandfather of participant Wolfgang Dekeyser).
Dimensions: 13 x 9 cm.
The mother of participant Wolfgang Dekeyser has inherited this Militärpass.
She belonged to a very 'empty' branch of the family.
She only had one brother.
It was quite a scandal that the mother wanted to marry a Belgian in the 1960s. † Home Front || Western Front || Other || Official document || German
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Enrichment Mode
Edit your workspace view by using the top-right menu.
You can have the white Activity Panel docked to the right (default) , to the bottom , or as an independent overlay . If you just want to view the image, you can hide the panel using the minimise button , and then re-open it with the pen button. Adjust the size and position of your Activity Panel according to your preferences.
You enrich documents by following a step-by-step process.
Make sure you regularly save your enrichments in each step to avoid the risk of losing your work.

Step 1: Transcription
To start a transcription, select the transcription tab at the top menu of the Activity Panel. Click inside the box underneath the heading TRANSCRIPTION and start writing your transcription. When needed, use the toolbar to format your text and to add special characters and tables. A guide to the transcription toolbar is available in the Formatting section of this tutorial.
Identify the language(s) of the text using the dropdown list under the transcription box. You can select multiple languages at once.
If the item has no text to transcribe, tick the checkbox ‘No Text’.
Once you have finished your transcription, click SAVE.

Step 2: Description
You can add a description to the item underneath the Transcription section.
The first task is to identify what type of document the item is: a handwritten or printed document, a postcard, photo, drawing and/or part of a diary. Tick the category which best applies to the item. Multiple categories can be selected at once.
The second task is to write a description of the contents. Click inside the box underneath the heading DESCRIPTION. Here, you can write what the item is, what it is about, and specify the images and objects that appear in the item.
Identify the language of the description text that you wrote using the dropdown list underneath. You can only select one language.
Once you have finished your description, click SAVE.

Step 3: Location
If you find a location mentioned or recognise a place in the item, you can create a geotag and pin it to the item map. Multiple locations can be attached to the item. To tag locations, select the tagging tab at the top menu of the Activity Panel. Click the plus next to the heading LOCATIONS. Type the location into the search bar and select the result that best applies. A new pin will be placed into the map. The location name should be a clear georeference, e.g. a country, city or address. Make adjustments to the location name if necessary. You can also adjust the position of the pin by dragging it on the map. If you want to add further details to the location, you can write a (short) description. This could include extra information about the geotag (e.g. the building name or a significant event that took place at the location) or the relevance of the place to the item (e.g. the hometown of the author). You can also add a Wikidata reference to link the location to a stable source. Search for the reference using the Wikidata fields. Once you have finished your location tag, click SAVE. You can find the place(s) tagged to the item in grey at the bottom of the Location(s) section.Step 4: Tagging
Below the Locations section is the Tagging section, where you can add the following annotations:

Here, you can add dates that correspond to the item. This could include the dates mentioned in the text (e.g. in diary pages), the date of a related historical event (e.g. the end of WWI), or when the item was created (e.g. from a dated signature on an illustration). You can either define this as a single date or as a longer time frame.
To tag dates to the item, write the start and end dates in DD/MM/YYYY format in the fields or select the dates by clicking on the calendar.
If you only have one date to add, insert the same date into both start and end fields.
If you don’t know the exact days, you can also tag the date on the scale of months (MM/YYYY) or years (YYYY).
Once you have finished your date tag, click SAVE DATE.

People mentioned as creators or subjects in the item can also be tagged. Depending on the information you might have, you can enter the person’s first and last names, as well as their dates of birth and death. There is also the option to write a short description of the person, explaining who they are or their relevance to the item, e.g. the person’s occupation or their relation to another tagged person.
Multiple people can be tagged to one item.
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Here, you can freely add keywords related to the topic and content of the item. This could include particular themes (e.g. art, music, war), subjects (e.g. children, cooking, France), or particular historical affiliations (e.g. 20th century, Austro-Hungarian Empire, Fall of the Iron Curtain).
Multiple keywords can be added and they can be written in any language.
Write your keyword tag into the field and click SAVE.

External websites with information about the item’s content can be linked here. This could include links to further data about a person mentioned, a particular historical event or links to digital versions of newspapers that appear in photos or clippings in a notebook.
To add a link, click the plus next to the heading ‘Other Sources’. Enter the URL into the Link field, and write a short description of this link in the Additional Description field.
Multiple links can be tagged to one item.
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Step 5: Mark for Review
Once you have saved your contribution, the task will automatically change to the Edit status. If you think the task is finished, you can mark it for review. Note that you have to be at Runner level or above to do this (see: Miles and Levels). Click on the yellow circle next to the section heading and select Review in the list that appears. The task now needs to go under Review by another volunteer.Formatting


Review

-
- Transcription: The complete text in the item has been properly transcribed and the transcription is formatted as accurately as possible. The correct language(s) are selected and the transcription contains no missing or unclear icons.
-
- Description: The description is accurate and detailed (especially items without text to transcribe, e.g. photos), and the appropriate categories have been ticked.
-
- Location(s): All locations have been correctly tagged. The location name is accurate and matches the coordinates and the pin on the map. The description is clear and concise, and the Wikidata reference (if any) is correct.
-
- Tagging: Document dates are completed and as precise as possible. All mentioned people are tagged and their data is correct. All added keywords are applicable to the item, and other sources have accurate information and functioning links.
Completion Statuses
GREY |
1. NOT STARTED |
Tasks have not been started. |
YELLOW |
2. EDIT MODE |
Tasks have been started, but not yet finished. Additions and edits can still be made. |
ORANGE |
3. REVIEW |
Tasks are finished, but need final review by Sprinter or Champion transcribers. |
GREEN |
4. COMPLETED |
Tasks have been fully completed and reviewed. No further changes need to be made. |
Miles and Levels
Transcribathon is a competitive marathon. You do not enrich documents alone, but compete and work with other volunteers to ensure the quality of your work. When you first create a Transcribathon account, you only have the ability to start and edit tasks. The more you enrich documents, the closer you become to advancing to a higher level, which can unlock abilities like reviewing and completing tasks.Level | Abilities |
---|---|
Trainee | Basic abilities: start and edit tasks |
Runner | Basic abilities, mark finished tasks for review |
Sprinter | All Runner abilities, mark reviewed annotations as completed |
Champion | All Sprinter abilities, mark reviewed transcriptions as completed |
Tasks | Miles Received |
---|---|
Transcription | 1 Mile for every 300 characters transcribed |
Description | 1 Mile for every 5 Descriptions added |
Location | 1 Mile for every 5 Locations added |
Tagging | 1 Mile for every 5 Tags added |
Reviewing | 1 Mile for every 10 items marked as complete |
