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Lettre de Charles Gounod à Jules Barbier, Saint-Raphaël, samedi 6 mai 1865 (manuscrit autographe)
Item 1
Transcription: Saint-Raphael. Samedi 6 Mai /65 Cher ami, J´aurais du t´acenser la fuite réception de la fin du 4me eté: mais elle m´a tellement empigné à la 1r lecture que je ne l´ai ne le pus quitt et tu me pardonerás mon retard quand tu sauras que la grande feme de Juliette est composée! Mais je nái quúne sainte, c´est qu´elle n´a dejarà absolument les forces de tu me Carvalho- mais que veux-tu?- Juliette avant tout! même avant Mme Carvalho- le morceau est terrible: Saxe ne serait pas de trop pour le supporter, et ne connais personne Mla 24 (72)
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Seefahrtsbuch Nr. 1 von Rudolf Kämmerer
Item 17
Transcription: item 17 links 30 Inhaber hat gemäß Paragraph 9 der Seemansordnung vom 2. 6, 02 ein neues Seefahrtsbuchzugefertigt erhalten Bremerhaven 2 Juli 1914 Das Seemannsamt rechts 31 A n h a n g. ------- S e e m a n n s o r d n u n g Vom 2. Jun i 1902. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ec. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt: E r s t e r A b s c h n i t t. Einleitende Vorschriften. § 1 Die Vorschriften dieses Gesetzes finden auf alle Kauffahrteischiffe (Gesetz vom 22. Juni 1899 § 1, Reichs=Gesetzbl. 1899 S. 319, Reichs=Gesetzbl. 1901 S. 184) Anwendung, welche das Recht, die Reichsflagge zu führen, ausüben dürfen. Sie sind der Abänderung durch Vertrag entzogen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung ausdrücklich zugelassen ist. Durch Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesrats kann bestimmt werden, inwieweit die Vorschriften dieses Gesetzes auf Binnenschiffe Anwendung finden, welche das Recht, die Reichsflagge zu führen, ausüben dürfen (Gesetz vom 22. Juni 1899 § 26 a). § 2 Kapitän im Sinne dieses Gesetzes ist der Führer des Schiffes (Schiffer), in dessen Ermangelung oder Verhinderung sein Stellvertreter. Schiffsoffiziere im Sinne dieses Gesetzes sind diejenigen zur Unterstützung des Kapitäns in der Führung des Schiffes bestimmten Angestellten, welche zur Ausübung ihres Dienstes eines staatlichen Befähigungsnachweises bedürfen. Außerdem gelten als Schiffsoffiziere die Ärzte, Proviant= und Zahlmeister. Schiffsmann im Sinne dieses Gesetzes ist jede sonstige zum Dienst auf dem Schiffe während der Fahrt für Rechnung des Reeders angestellt Person, ohne Unter= schied, ob die Anmusterung (§ 13) erfolgt ist, oder nicht. Auch die weibliche Angestellte hat die Rechte und Pflichten des Schiffsmanns. Der Lotse gilt nicht als Schiffsmann. Die Gesamtheit der Schiffsleute bildet die Schiffsmannschaft. § 3 Der Kapitän ist der Dienstvorgesetzte der Schiffsoffiziere und Schiffsleute. Seine Stellvertretung liegt, soweit nicht vom Reeder oder vom Kapitän hinsichtlich der Ver= tretung in einzelnen Dienstzweigen anderweitige Anordnung getroffen ist, dem Steuer= offiziere finden die für die Schiffsmannschaft oder den Schiffsmann geltenden Vor= mann, in Ermangelung eines solchen dem Bestmann ob. Die Schiffsoffiziere sind Vorgesetzte sämtlicher Schiffsleute. Auf die Schiffs= schriften, soweit nicht ausdrücklich ein anderes festgesetzt ist, Anwendung. Das dienstliche Verhältnis der Schiffsoffiziere untereinander, insbesondere das Verhältnis zwischen Offizieren verschiedener Dienstzweige, bestimmt sich nach den vom Reeder oder vom Kapitän getroffenen besonderen Festsetzungen. Auf Dampfschiffen ist jedoch während der Ausübung des Wachtdienstes der wachthabende Maschinist dem wachthabenden Steuermann insofern untergeordnet, als er die von diesem nach der Maschine gegebenen Befehle auszuführen hat. Die außer den Schiffsoffzieren in den einzelnen Dienstzweigen als Vorgesetzte geltenden Schiffsleute werden vom Kapitän bestimmt und sind der Schiffsmannschaft durch Aushang bekannt zu geben. § 4 Der Bundesrat erläßt Bestimmungen über Zahl und Art der Schiffsoffiziere, mit welchen die Schiffe zu besetzen sind, sowie über den Grad des Befähigungszeug= nisses, das der Kapitän und die Schiffsoffiziere besitzen müssen. Die Bestimmungen sind dem Reichstage bei seinem nächsten Zusammentritte zur Kenntnisnahme vorzulegen.
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Seefahrtsbuch Nr. 1 von Rudolf Kämmerer
Item 16
Transcription: item 1 links ____28____ Inhaber ist ausgemustert als . . . Steward auf dem Segel= Dampf=Schiffe . . . Berlin Heimatshafen . . . Bremen Registerhafen geführt von . . . Kapt. A. Harrassenitz gegen eine Heuer von . . . Mark 60.- . . . monatlich für die Reise . . . unbestimmte Zeit Zeit . . . zwischen Newyork u Genua oder anderer Hafen Der Dienstantritt erfolgt am 23.1.14. Als Liegeplatz (Meldeort) ist angegeben . . . Newyork . . . . . . . Dem Inhaber sind laut Musterrolle seit der letzten Abmusterung zur Invalidenversicherung anzurechnen (siehe Seite 4): a) für militärische Dienstleistungen . . . ..... Wochen, b) für bescheinigte Krankheiten . . . . . . ..... Wochen. Inhaber ist laut Vereinbarung - auf sein Verlangen - in der höheren, seiner Dienststellung nicht entsprechenden Lohnklasse .....zu versichern. New York; den 28ten Januar 1914. D a s S e e m a n n s a m t. Kaiserliches General-Konsulat I. A. Klemm Die Anmusterung ist unterblieben, weil . . . . . . . . Stempel Wappenadler KAISERL.DEUTSCHES GENERAL-KONSULAT¤ IN NEW YORK¤ rechts __29_ Inhaber hat auf dem Segel= Dampf= Schiffe . . . . . . . . . . Berlin während der Reise von . . . Newyork Fahrt nach . . . Genua & Zurück . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in der Zeit vom . . . 23.1.14. bis zum . . . 15. Juni 1914 14. [Dienstzeit . . . 4 Monate . . . 24 23 Tage] als . . . Steward . . . . . . . . . . . . gedient. Dem Inhaber sind für die Zeit vomn . . .23.1.14. bis . . .15. Juni 1914 ... für 21 Beitragswochen Invaliden= 14. versicherungsbeiträge zur Lohnklasse . . . IV . . . insgesamt . . . 4.20 M von der Heuer abgezogen. 14. . . . Br´haven, den . . . 15. Juni 1914 . . . . 19 Unterschrift des Kapitäns: A. Harrassenitz Die vorstehende Unterschrift wird beglaubigt und die erfolgte Ab= musterung hiermit vermerkt. . . .BREMERHAVEN, den. . .15ten Juni 1914 D a s S e e m a n n s a m t . Dannmann Stempel *SEEMANNSAMT* BREMERHAVEN Anker Die Abmusterung ist unterblieben, weil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Schreiben von Sophie Sautier an die Großherzogin Luise; Spende des Präsidenten der lutherischen Kirche in New York
Item 3
Transcription: item 3 gut nachfühlen konnte. - Die Damen der Abt.V haben diese Woche die Fürsorge für 18 schwer lungenkranke u. 4 leichtere Fälle für die Stadt übernommen. Ich bin erfreut, daß unsere Damen gerne zu der Mitarbeit bereit waren. So hilft die viele Arbeit mit, daß man gar nicht an sich u. die eigenen Sorgen denken kann, und das ist das Erhebende an der Tätigkeit. So Gott will treffen diese Zeilen Euere Königliche Hoheit wohl an u. derselbe hilft uns weiter trotz aller Not. Indem ich in aller Ehrfurcht die lieben gnädigen Hände Euerer Königlichen Hoheit küsse, Gottes Segen für Euere Königliche Hoheit täglich erbitte zeichne ich in tiefster Ergebenheit als Euerer Königlichen Hoheit ungertänigste Dienerin Sofie Sautier 40
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Lettre de Charles Gounod à Jules Barbier, Saint-Raphaël, samedi 6 mai 1865 (manuscrit autographe)
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Description: Correspondance || Lettre autographe à l'encre, sur papier vergé blanc. - Caroline Carvalho : créatrice du rôle de Juliette à Paris (27 avril 1867), Adelina Patti, à Londres, la même année, en italien. - Saxe : Marie Sasse (ou Sax, Saxe, Sass), chanteuse d'origine belge, a tenu à l'Opéra beaucoup de premiers grands rôles : Elisabeth dans Tannhäuser, l'Africaine, Elisabeth dans Don Carlos ... || || Lettre autographe à l'encre, sur papier vergé blanc. - Caroline Carvalho : créatrice du rôle de Juliette à Paris (27 avril 1867), Adelina Patti, à Londres, la même année, en italien. - Saxe : Marie Sasse (ou Sax, Saxe, Sass), chanteuse d'origine belge, a tenu à l'Opéra beaucoup de premiers grands rôles : Elisabeth dans Tannhäuser, l'Africaine, Elisabeth dans Don Carlos ... || Correspondance
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Schreiben von Sophie Sautier an die Großherzogin Luise; Spende des Präsidenten der lutherischen Kirche in New York
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Description: Hierarchie: Großherzogliches Familienarchiv (Eigentum des Hauses Baden) und Markgräfliches/Großherzogliches Familienarchiv: Nachträge >> Einzelne Angehörige des Hauses Baden >> [13 A] Luise Großherzogin von Baden (1838-1923) >> Familie, Hof, Regierung >> Soziales, Wohltätigkeit >> Badischer Frauenverein >> Geschäftsberichte >> Berichtserien >> Dr. Sophie Sautier [Präsidentin von Abteilung V]
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Postkarte mit Ostergrüßen von Emilie Göler an die Großherzogin Luise
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Description: Hierarchie: Großherzogliches Familienarchiv (Eigentum des Hauses Baden) und Markgräfliches/Großherzogliches Familienarchiv: Nachträge >> Einzelne Angehörige des Hauses Baden >> 13 A Luise Großherzogin von Baden (1838-1923) >> Familie, Hof, Regierung >> Erziehung, Schulen >> Victoria-Schule und -Pensionat >> Berichtserien >> Emilie Göler von Ravensburg ?-?, Oberin des Viktoria-Pensionats Karlsruhe und der Filiale Baden-Baden 1917-1920/1923 || Enthält zwei Abbildungen verschneiter Bäume
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Scrisoare adresată de St. O. Iosif surorii sale, [Hortensia Iosif], Paris, 28 iulie 1900
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Description: 2 file || Marca/semnătura: semnătură; Tehnica: manuscris; Culoarea: neagră || St. O. Iosif îi scrie surorii sale, Hortensia pentru a-i trimite vești de la Paris. În scrisoare face referire la Expoziția Universală deschisă la Paris în 1900.
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