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TRANSCRIPTION
24
Es ergibt sich folgende schwerwiegende Differenz:
In nur einem Drittel der Wahllokale wurden 661 Stimmen mehr gegen den Wahlvorschlag fest-
gestellt, als für den gesamten Prenzlauer Berg in der Presse veröffentlicht wurden.
Hinzu kommen folgende Verstöße gegen das Wahlgesetz der DDR:
§ 30, Abs.1: Die Wahllokale wurden insgesamt nicht öffentlich bekanntgegeben.
§ 37, Abs.1: Die Öffentlichkeit wurde in mehren Fällen von der Auszählung ausgeschlossen.
§ 37, Abs.2: Die Kontrolle der abgegebenen Stirnen anhand der Wählerliste und der vorhandenen
Wahlscheine wurde weitestgehend unterlassen.
§ 38, Abs.2: Es erfolgte teilweise keine korrekte Auszählung und Differenzierung der abgegebenen
Stimmen.
Im Wahlgesetz ist in keiner Weise definiert, wie die unterschiedlichen Stimmen zu werten sind.
Nach § 38, Abs.2, obliegt diese Entscheidung dem Wahlvorstand. Die Erfahrungen der diesjährigen
Wahlen zeigen, daß der Auszählungsmodus der Willkür der Wahlvorstände überlassen bleibt. Das
bestehende Wahlgesetz schließt eine eindeutige Stimmauszählung aus.
Darum fordern wir Sie auf, gemäß Wahlgesetz § 43, Abs.1, gegen die Gültigkeit der Wahl vom 7.5.1989
in Berlin bei der zuständigen Volksvertretung Einspruch einzulegen.
An den
Kreisausschuß der Nationalen Front Weißensee
Lindenallee 53
Berlin 1120 10.5.89
E i n g a b e
In Wahrnehmung unserer staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten haben wir an der öffentlichen Auszäh-
lung der Kommunalwahlen am 7. Mai 1989 im Stadtbezirk Berlin-Weißensee teilgenommen. Die in 66
Wahllokalen offiziell verkündeten Resultate lauten:
abgegebene Stimmen insgesamt: 28.095
ungültige Stimmen: 45
gültige Stimmen: 28.050
gültige Stimmen für den Wahlvorschlag: 25.797
gültige Stimmen gegen den Wahlvorschlag: 2.261
Die offizielle Veröffentlichung des endgültigen Wahlergebnisses in Berlin-Weißensee in der Presse vom 10.5.89 zeigt folgende Ergebnisse:
abgegebene Stimmen insgesamt: 43.042
ungültige Stimmen: 24
gültige Stimmen: 43.018
gültige Stimmen für den Wahlvorschlag: 42.007
gültige Stimmen gegen den Wahlvorschlag: 1.011
Es ergeben sich folgende schwerwiegende Differenzen:
1. Zwischen den Angaben der gültigen Stimmen gegen den Wahlvorschlag besteht ein Unterschied von
1.250 Stimmen.
2. Zwischen den Angaben der ungültigen Stimmen besteht ein Unterschied von 21 Stimmen.
Wir fordern Sie auf, gemäß § 43, Abs.1 gegen die Gültigkeit der Wahl bei der zuständigen Volksvertre-
tung Einspruch zu erheben.
Verteiler: Unterschriften
Egon Krenz
Marx-Engels-Platz
Berlin
1020
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Document Description
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Keywords
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STORY INFORMATION
Title
Dokumentation zur Wahlfälschung von 1989 von Frank Drauschke
Type
dokument życia społecznego
Rights
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/pl/ Creative Commons Namensnennung -Weitergabe unter gleichen Bedingungen (CC-BY-SA)
Language
deu
Country
Germany
DataProvider
Europeana 1989
Provider
Europeana 1989
DatasetName
135_Ag_EU_1989_Germany
Language
de
Story Description
Ich war 1989 mit 18 Jahren Mitglied im Friedens- und Umweltkreis St. Joseph Weißensee. Es gab Aufrufe von der “Koordinierungsgruppe Wahlen” um Evelyn Zupke und Mario Schatta vom März 1989, sich als unabhängige Wahlkontrolleure in Berlin-Weißensee bei der Kommunalwahl zu beteiligen. Daraufhin meldete ich mich freiwillig. Wir beteiligten uns an den sogenannten Wahlveranstaltungen mit den Kandidaten der Nationalen Front. So habe ich noch meine handschriftlichen Notizen der Veranstaltung am 9.3.1989 vom Wahlkreis 4 von Berlin-Weißensee. Es ging darum, Informationen über die Wahlen, Wahllokale und Kandidaten zusammen zu tragen. Am 7.5.1989 zur Kommunalwahl trafen sich alle unabhängigen Wahlbeobachter in der Stephanusstiftung in der Albertinenstraße, wir bekamen Überprüfungsformulare und wurden auf die einzelnen Wahllokale aufgeteilt. Ich wurde für das Wahllokal 043a in der Musikschule in der Falkenberger Straße eingeteilt. Nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr ging ich und andere Wahlbeobachter zur Auszählung, wobei es dort beinahe zu voll wurde um rein zu kommen, da eine große Gruppe von Personen in zivil aus der ersten Etage den Raum füllten. Es handelte sich wahrscheinlich um SED Mitglieder oder andere “bestellte” Personen. Die Auszählung verlief relativ reibungslos. In diesem Wahllokal gab es 397 abgegebene Stimmen, davon waren 26 Gegenstimmen und 8 Wahlzettel mit teilweisen Streichungen. Nach der Auszählung ging ich zur Stephanusstiftung zurück und habe die Bögen der Wahlauswertung abgegeben. Die wurden dort ausgewertet, zusammengerechnet und in den folgenden Tagen mit den veröffentlichten Ergebnissen verglichen. Weißensee war der Berliner Bezirk, in dem die Wahlbeobachter eine fast vollständige Abdeckung der Wahllokale erreichen konnten, in 66 von 67 Wahllokalen waren unabhängige Beobachter zugegen. Nach Zählung der unabhängigen Wahlbeobachter gab es 27.680 abgegebene Stimmen, davon waren 46 ungültig, es gab 25.410 “Ja” Stimmen und 2.224 Gegenstimmen. Im offiziellen Ergebnis des “Neuen Deutschland” gab es angeblich 43.042 abgegebene Stimmen, wovon 24 ungültig, 42.007 “Ja” Stimmen und 1.011 Gegenstimmen gewesen sein sollen. Am Abend des 7.11.1989 nahm ich das erste Mal an einer Wahlparty teil. Sie fand in der KVU (Kirche von unten) im Gemeindehaus der Elisabeth Kirche statt. Es war sehr voll und es gab ein großes Gelächter als Egon Krenz, mit seinem Pferdegrinsen, das Wahlergebnis im DDR Fernsehen bekannt gab. Es herrschte allerdings auch etwas Unsicherheit und Angst, da nicht klar war, ob sich nicht draußen Polizei oder Stasi sammeln würden. Es gab auch Gerüchte von Verhaftungen in Leipzig. Anbei ist meine Sammlung von Dokumenten zur unabhängigen Wahlkontrolle: 1. Samisdat: “Wahlfall 89. Eine Dokumentation. URNE, HIER RUHT DIE DEMOKRATIE.” 2. Aufrufe zum Besuch der Wahlveranstaltung inklusive Liste mit Wahlveranstaltungen 3. Notizen von der Wahlveranstaltung, Wahlkreis 4 Weißensee, 9.3.19894. Liste der in den Wahllokalen Berlins ausgezählten Stimmen zur Kommunalwahl 5. Liste des vorläufigen Ergebnis der Kommunalwahlen 1989 im Stadtbezirk Weißensee 6. Eingabe an Abgeordnete bezüglich der Wahlfälschung 7. Aufruf von Mario Schatta vom “Runden Tisch Weißensee” als Zeuge für die Untersuchung der Wahlfälschung beim Generalstaatsanwalt zur Verfügung zu stehen (Ende 1989) 8. Wahlgesetz der DDR vom 24.6.1976 (Gesetzblatt der DDR 1967, Teil 1, Nr. 22, S. 301-308) 9. Foto eines Wahlplakats “7. Mai Wahltag, Arbeite mit, plane mit, regiere mit”
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Es ergibt sich folgende schwerwiegende Differenz:
In nur einem Drittel der Wahllokale wurden 661 Stimmen mehr gegen den Wahlvorschlag fest-
gestellt, als für den gesamten Prenzlauer Berg in der Presse veröffentlicht wurden.
Hinzu kommen folgende Verstöße gegen das Wahlgesetz der DDR:
§ 30, Abs.1: Die Wahllokale wurden insgesamt nicht öffentlich bekanntgegeben.
§ 37, Abs.1: Die Öffentlichkeit wurde in mehren Fällen von der Auszählung ausgeschlossen.
§ 37, Abs.2: Die Kontrolle der abgegebenen Stirnen anhand der Wählerliste und der vorhandenen
Wahlscheine wurde weitestgehend unterlassen.
§ 38, Abs.2: Es erfolgte teilweise keine korrekte Auszählung und Differenzierung der abgegebenen
Stimmen.
Im Wahlgesetz ist in keiner Weise definiert, wie die unterschiedlichen Stimmen zu werten sind.
Nach § 38, Abs.2, obliegt diese Entscheidung dem Wahlvorstand. Die Erfahrungen der diesjährigen
Wahlen zeigen, daß der Auszählungsmodus der Willkür der Wahlvorstände überlassen bleibt. Das
bestehende Wahlgesetz schließt eine eindeutige Stimmauszählung aus.
Darum fordern wir Sie auf, gemäß Wahlgesetz § 43, Abs.1, gegen die Gültigkeit der Wahl vom 7.5.1989
in Berlin bei der zuständigen Volksvertretung Einspruch einzulegen.
An den
Kreisausschuß der Nationalen Front Weißensee
Lindenallee 53
Berlin 1120 10.5.89
E i n g a b e
In Wahrnehmung unserer staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten haben wir an der öffentlichen Auszäh-
lung der Kommunalwahlen am 7. Mai 1989 im Stadtbezirk Berlin-Weißensee teilgenommen. Die in 66
Wahllokalen offiziell verkündeten Resultate lauten:
abgegebene Stimmen insgesamt: 28.095
ungültige Stimmen: 45
gültige Stimmen: 28.050
gültige Stimmen für den Wahlvorschlag: 25.797
gültige Stimmen gegen den Wahlvorschlag: 2.261
Die offizielle Veröffentlichung des endgültigen Wahlergebnisses in Berlin-Weißensee in der Presse vom 10.5.89 zeigt folgende Ergebnisse:
abgegebene Stimmen insgesamt: 43.042
ungültige Stimmen: 24
gültige Stimmen: 43.018
gültige Stimmen für den Wahlvorschlag: 42.007
gültige Stimmen gegen den Wahlvorschlag: 1.011
Es ergeben sich folgende schwerwiegende Differenzen:
1. Zwischen den Angaben der gültigen Stimmen gegen den Wahlvorschlag besteht ein Unterschied von
1.250 Stimmen.
2. Zwischen den Angaben der ungültigen Stimmen besteht ein Unterschied von 21 Stimmen.
Wir fordern Sie auf, gemäß § 43, Abs.1 gegen die Gültigkeit der Wahl bei der zuständigen Volksvertre-
tung Einspruch zu erheben.
Verteiler: Unterschriften
Egon Krenz
Marx-Engels-Platz
Berlin
1020
- Deutsch (German)
24
Es ergibt sich folgende schwerwiegende Differenz:
In nur einem Drittel der Wahllokale wurden 661 Stimmen mehr gegen den Wahlvorschlag fest-
gestellt, als für den gesamten Prenzlauer Berg in der Presse veröffentlicht wurden.
Hinzu kommen folgende Verstöße gegen das Wahlgesetz der DDR:
§ 30, Abs.1: Die Wahllokale wurden insgesamt nicht öffentlich bekanntgegeben.
§ 37, Abs.1: Die Öffentlichkeit wurde in mehren Fällen von der Auszählung ausgeschlossen.
§ 37, Abs.2: Die Kontrolle der abgegebenen Stirnen anhand der Wählerliste und der vorhandenen
Wahlscheine wurde weitestgehend unterlassen.
§ 38, Abs.2: Es erfolgte teilweise keine korrekte Auszählung und Differenzierung der abgegebenen
Stimmen.
Im Wahlgesetz ist in keiner Weise definiert, wie die unterschiedlichen Stimmen zu werten sind.
Nach § 38, Abs.2, obliegt diese Entscheidung dem Wahlvorstand. Die Erfahrungen der diesjährigen
Wahlen zeigen, daß der Auszählungsmodus der Willkür der Wahlvorstände überlassen bleibt. Das
bestehende Wahlgesetz schließt eine eindeutige Stimmauszählung aus.
Darum fordern wir Sie auf, gemäß Wahlgesetz § 43, Abs.1, gegen die Gültigkeit der Wahl vom 7.5.1989
in Berlin bei der zuständigen Volksvertretung Einspruch einzulegen.
An den
Kreisausschuß der Nationalen Front Weißensee
Lindenallee 53
Berlin 1120 10.5.89
E i n g a b e
In Wahrnehmung unserer staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten haben wir an der öffentlichen Auszäh-
lung der Kommunalwahlen am 7. Mai 1989 im Stadtbezirk Berlin-Weißensee teilgenommen. Die in 66
Wahllokalen offiziell verkündeten Resultate lauten:
abgegebene Stimmen insgesamt: 28.095
ungültige Stimmen: 45
gültige Stimmen: 28.050
gültige Stimmen für den Wahlvorschlag: 25.797
gültige Stimmen gegen den Wahlvorschlag: 2.261
Die offizielle Veröffentlichung des endgültigen Wahlergebnisses in Berlin-Weißensee in der Presse vom 10.5.89 zeigt folgende Ergebnisse:
abgegebene Stimmen insgesamt: 43.042
ungültige Stimmen: 24
gültige Stimmen: 43.018
gültige Stimmen für den Wahlvorschlag: 42.007
gültige Stimmen gegen den Wahlvorschlag: 1.011
Es ergeben sich folgende schwerwiegende Differenzen:
1. Zwischen den Angaben der gültigen Stimmen gegen den Wahlvorschlag besteht ein Unterschied von
1.250 Stimmen.
2. Zwischen den Angaben der ungültigen Stimmen besteht ein Unterschied von 21 Stimmen.
Wir fordern Sie auf, gemäß § 43, Abs.1 gegen die Gültigkeit der Wahl bei der zuständigen Volksvertre-
tung Einspruch zu erheben.
Verteiler: Unterschriften
Egon Krenz
Marx-Engels-Platz
Berlin
1020
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English Translation
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24 Es ergibt sich folgende schwerwiegende Differenz: In nur einem Drittel der Wahllokale wurden 661 Stimmen mehr gegen den Wahlvorschlag fest- gestellt, als für den gesamten Prenzlauer Berg in der Presse veröffentlicht wurden. Hinzu kommen folgende Verstöße gegen das Wahlgesetz der DDR: § 30, Abs.1: Die Wahllokale wurden insgesamt nicht öffentlich bekanntgegeben. § 37, Abs.1: Die Öffentlichkeit wurde in mehren Fällen von der Auszählung ausgeschlossen. § 37, Abs.2: Die Kontrolle der abgegebenen Stirnen anhand der Wählerliste und der vorhandenen Wahlscheine wurde weitestgehend unterlassen. § 38, Abs.2: Es erfolgte teilweise keine korrekte Auszählung und Differenzierung der abgegebenen Stimmen. Im Wahlgesetz ist in keiner Weise definiert, wie die unterschiedlichen Stimmen zu werten sind. Nach § 38, Abs.2, obliegt diese Entscheidung dem Wahlvorstand. Die Erfahrungen der diesjährigen Wahlen zeigen, daß der Auszählungsmodus der Willkür der Wahlvorstände überlassen bleibt. Das bestehende Wahlgesetz schließt eine eindeutige Stimmauszählung aus. Darum fordern wir Sie auf, gemäß Wahlgesetz § 43, Abs.1, gegen die Gültigkeit der Wahl vom 7.5.1989 in Berlin bei der zuständigen Volksvertretung Einspruch einzulegen. An den Kreisausschuß der Nationalen Front Weißensee Lindenallee 53 Berlin 1120 10.5.89 E i n g a b e In Wahrnehmung unserer staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten haben wir an der öffentlichen Auszäh- lung der Kommunalwahlen am 7. Mai 1989 im Stadtbezirk Berlin-Weißensee teilgenommen. Die in 66 Wahllokalen offiziell verkündeten Resultate lauten: abgegebene Stimmen insgesamt: 28.095 ungültige Stimmen: 45 gültige Stimmen: 28.050 gültige Stimmen für den Wahlvorschlag: 25.797 gültige Stimmen gegen den Wahlvorschlag: 2.261 Die offizielle Veröffentlichung des endgültigen Wahlergebnisses in Berlin-Weißensee in der Presse vom 10.5.89 zeigt folgende Ergebnisse: abgegebene Stimmen insgesamt: 43.042 ungültige Stimmen: 24 gültige Stimmen: 43.018 gültige Stimmen für den Wahlvorschlag: 42.007 gültige Stimmen gegen den Wahlvorschlag: 1.011 Es ergeben sich folgende schwerwiegende Differenzen: 1. Zwischen den Angaben der gültigen Stimmen gegen den Wahlvorschlag besteht ein Unterschied von 1.250 Stimmen. 2. Zwischen den Angaben der ungültigen Stimmen besteht ein Unterschied von 21 Stimmen. Wir fordern Sie auf, gemäß § 43, Abs.1 gegen die Gültigkeit der Wahl bei der zuständigen Volksvertre- tung Einspruch zu erheben. Verteiler: Unterschriften Egon Krenz Marx-Engels-Platz Berlin 1020
24 Es ergibt sich folgende schwerwiegende Differenz: In nur einem Drittel der Wahllokale wurden 661 Stimmen mehr gegen den Wahlvorschlag fest- gestellt, als für den gesamten Prenzlauer Berg in der Presse veröffentlicht wurden. Hinzu kommen folgende Verstöße gegen das Wahlgesetz der DDR: § 30, Abs.1: Die Wahllokale wurden insgesamt nicht öffentlich bekanntgegeben. § 37, Abs.1: Die Öffentlichkeit wurde in mehren Fällen von der Auszählung ausgeschlossen. § 37, Abs.2: Die Kontrolle der abgegebenen Stirnen anhand der Wählerliste und der vorhandenen Wahlscheine wurde weitestgehend unterlassen. § 38, Abs.2: Es erfolgte teilweise keine korrekte Auszählung und Differenzierung der abgegebenen Stimmen. Im Wahlgesetz ist in keiner Weise definiert, wie die unterschiedlichen Stimmen zu werten sind. Nach § 38, Abs.2, obliegt diese Entscheidung dem Wahlvorstand. Die Erfahrungen der diesjährigen Wahlen zeigen, daß der Auszählungsmodus der Willkür der Wahlvorstände überlassen bleibt. Das bestehende Wahlgesetz schließt eine eindeutige Stimmauszählung aus. Darum fordern wir Sie auf, gemäß Wahlgesetz § 43, Abs.1, gegen die Gültigkeit der Wahl vom 7.5.1989 in Berlin bei der zuständigen Volksvertretung Einspruch einzulegen. An den Kreisausschuß der Nationalen Front Weißensee Lindenallee 53 Berlin 1120 10.5.89 Eingabe In Wahrnehmung unserer staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten haben wir an der öffentlichen Auszäh- lung der Kommunalwahlen am 7. Mai 1989 im Stadtbezirk Berlin-Weißensee teilgenommen. Die in 66 Wahllokalen offiziell verkündeten Resultate lauten: abgegebene Stimmen insgesamt: 28.095 ungültige Stimmen: 45 gültige Stimmen: 28.050 gültige Stimmen für den Wahlvorschlag: 25.797 gültige Stimmen gegen den Wahlvorschlag: 2.261 Die offizielle Veröffentlichung des endgültigen Wahlergebnisses in Berlin-Weißensee in der Presse vom 10.5.89 zeigt folgende Ergebnisse: abgegebene Stimmen insgesamt: 43.042 ungültige Stimmen: 24 gültige Stimmen: 43.018 gültige Stimmen für den Wahlvorschlag: 42.007 gültige Stimmen gegen den Wahlvorschlag: 1.011 Es ergeben sich folgende schwerwiegende Differenzen: 1. Zwischen den Angaben der gültigen Stimmen gegen den Wahlvorschlag besteht ein Unterschied von 1.250 Stimmen. 2. Zwischen den Angaben der ungültigen Stimmen besteht ein Unterschied von 21 Stimmen. Wir fordern Sie auf, gemäß § 43, Abs.1 gegen die Gültigkeit der Wahl bei der zuständigen Volksvertre- tung Einspruch zu erheben. Verteiler: Unterschriften Egon Krenz Marx-Engels-Platz Berlin 1020
24 Es ergibt sich folgende schwerwiegende Differenz: In nur einem Drittel der Wahllokale wurden 661 Stimmen mehr gegen den Wahlvorschlag fest- gestellt, als für den gesamten Prenzlauer Berg in der Presse veröffentlicht wurden. Hinzu kommen folgende Verstöße gegen das Wahlgesetz der DDR: § 30, Abs.1: Die Wahllokale wurden insgesamt nicht öffentlich bekanntgegeben. § 37, Abs.1: Die Öffentlichkeit wurde in mehren Fällen von der Auszählung ausgeschlossen. § 37, Abs.2: Die Kontrolle der abgegebenen Stirnen anhand der Wählerliste und der vorhandenen Wahlscheine wurde weitestgehend unterlassen. § 38, Abs.2: Es erfolgte teilweise keine korrekte Auszählung und Differenzierung der abgegebenen Stimmen. Im Wahlgesetz ist in keiner Weise definiert, wie die unterschiedlichen Stimmen zu werten sind. Nach § 38, Abs.2, obliegt diese Entscheidung dem Wahlvorstand. Die Erfahrungen der diesjährigen Wahlen zeigen, daß der Auszählungsmodus der Willkür der Wahlvorstände überlassen bleibt. Das bestehende Wahlgesetz schließt eine eindeutige Stimmauszählung aus. Darum fordern wir Sie auf, gemäß Wahlgesetz § 43, Abs.1, gegen die Gültigkeit der Wahl vom 7.5.1989 in Berlin bei der zuständigen Volksvertretung Einspruch einzulegen. An den Kreisausschuß der Nationalen Front Weißensee Lindenallee 53 Berlin 1120 10.5.89 Eingabe In Wahrnehmung unserer staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten haben wir an der öffentlichen Auszäh- lung der Kommunalwahlen am 7. Mai 1989 im Stadtbezirk Berlin-Weißensee teilgenommen. Die in 66 Wahllokalen offiziell verkündeten Resultate lauten: abgegebene Stimmen insgesamt: 28.095 ungültige Stimmen: 45 gültige Stimmen: 28.050 gültige Stirnen für den Wahlvorschlag: 25.797 gültige Stimmen gegen den Wahlvorschlag: 2.261 Die offizielle Veröffentlichung des endgültigen Wahlergebnisses in Berlin-Weißensee in der Presse vom 10.5.89 zeigt folgende Ergebnisse: abgegebene Stimmen insgesamt: 43.042 ungültige Stimmen: 24 gültige Stirnen: 43.018 gültige Stimmen für den Wahlvorschlag: 42.007 gültige Stimmen gegen den Wahlvorschlag: 1.011 Es ergeben sich folgende schwerwiegende Differenzen: 1. Zwischen den Angaben der gültigen Stimmen gegen den Wahlvorschlag besteht ein Unterschied von 1.250 Stimmen. 2. Zwischen den Angaben der imgültigen Stimmen besteht ein Unterschied von 21 Stirnen. Wir fordern Sie auf, gemäß § 43, Abs.1 gegen die Gültigkeit der Wahl bei der zuständigen Volksvertre- tung Einspruch zu erheben. Verteiler: Unterschriften Egon Krenz Marx-Engels-Platz Berlin 1020
24 Es ergibt sich folgende schwerwiegende Differenz: In nur einem Drittel der Wahllokale wurden 661 Stimmen mehr gegen den Wahlvorschlag fest- gestellt, als für den gesamten Pren7lauer Berg in der Presse veröffentlicht wurden. Hinzu kommen folgende Verstöße gegen das Wahlgesetz der DDR: § 30, Abs.1: Die Wahllokale wurden insgesamt nicht öffentlich bekanntgegeben. § 37, Abs.1: Die öffentlichkei: wurde in mehren Fällen von der Auszählung ausgeschlossen. § 37, Abs.2: Die Kontrolle der abgegebenen Stirnen anhand der Wählerliste und der vorhandenen Wahlscheine wurde weitestgehend unterlassen. § 38, Abs.2: Es erfolgte teilweise keine korrekte Auszählung und Differenzierung der abgegebenen Stimmen. Im Wahlgesetz ist in keiner Weise definiert, wie die unterschiedlichen Stimmen zu werten sind. Nach § 38, Abs.2, obliegt diese Entscheidung dem Wahlvorstand. Die Erfahrungen der diesjährigen Wahlen zeigen, daß der Auszählungsmodus der Willkür der Wahlvorstände überlassen bleibt. Das bestehende Wahlgesetz schließt eine eindeutige Stirnauszählung aus. Darum fordern wir Sie auf, gemäß Wahlgesetz § 43, Abs.1, gegen die Gültigkeit der Wahl vom 7.5.1989 in Berlin bei der zuständigen Volksvertretung Einspruch einzulegen. An den Kreisausschuß der Nationalen Front Weißensee Lindenallee 53 Berlin 1120 10.5.89 Eingabe In Wahrnehmung unserer staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten haben wir an der öffentlichen Auszäh- lung der Kommunalwahlen am 7. Mai 1989 im Stadtbezirk Berlin-Weißensee teilgenommen. Die in 66 Wahllokalen offiziell verkündeten Resultate lauten: abgegebene Stimmen insgesamt: 28.095 ungültige Stimmen: 45 gültige Stimmen: 28.050 gültige Stirnen für den Wahlvorschlag: 25.797 gültige Stimmen gegen den Wahlvorschlag: 2.261 Die offizielle Veröffentlichung des endgültigen Wahlergebnisses in Berlin-Weißensee in der Presse vom 10.5.89 zeigt folgende Ergebnisse: abgegebene Stimmen insgesamt: 43.042 ungültige Stimmen: 24 gültige Stirnen: 43.018 gültige Stimmen für den Wahlvorschlag: 42.007 gültige Stimmen gegen den Wahlvorschlag: 1.011 Es ergeben sich folgende schwerwiegende Differenzen: 1. Zwischen den Angaben der gültigen Stimmen gegen den Wahlvorschlag besteht ein Unterschied von 1.250 Stimmen. 2. Zwischen den Angaben der imgültigen Stimmen besteht ein Unterschied von 21 Stirnen. Wir fordern Sie auf, gemäß § 43, Abs.1 gegen die Gültigkeit der Wahl bei der zuständigen Volksvertre- tung Einspruch zu erheben. Verteiler: Unterschriften Egon Krenz Marx-Engels-Platz Berlin 1020
English Translation
In 1989, at the age of 18, I was a member of the St. Joseph Weißensee Peace and Environment Group. In March 1989, there were calls from the “election coordination group” headed by Evelyn Zupke and Mario Schatta to take part in the local elections as independent election controllers in Berlin-Weissensee. So I volunteered. We participated in the so-called election events with the candidates of the National Front. So I still have my handwritten notes of the event on March 9th, 1989 from constituency 4 of Berlin-Weißensee. It was about collecting information about the elections, polling stations and candidates. On May 7th, 1989 for the local elections, all independent election observers met in the Stephanus Foundation in Albertinenstraße, we received verification forms and were divided among the individual polling stations. I was assigned to polling station 043a in the music school on Falkenberger Strasse. After the polling stations closed at 6:00 p.m., I and other observers went to the count, although it became almost too crowded to get in as a large group of civilians from the first floor filled the room. It was probably SED members or other "appointed" people. The counting went relatively smoothly. In this polling station there were 397 votes cast, of which 26 were against and 8 ballot papers with partial deletions. After the count, I went back to the Stephanus Foundation and handed in the election evaluation forms. They were evaluated there, added up and compared with the published results over the following days. Weißensee was the Berlin district in which the election observers were able to achieve almost complete coverage of the polling stations; independent observers were present in 66 of the 67 polling stations. According to the count of the independent election observers, there were 27,680 votes cast, of which 46 were invalid, there were 25,410 “yes” votes and 2,224 votes against. In the official result of the “Neues Deutschland” there were allegedly 43,042 votes cast, of which 24 were invalid, 42,007 “yes” votes and 1,011 votes against. On the evening of November 7th, 1989, I attended an election party for the first time. It took place in the KVU (Church from below) in the parish hall of the Elisabeth Church. It was very crowded and there was a lot of laughter when Egon Krenz, with his horse grin, announced the election result on GDR television. However, there was also some uncertainty and fear, as it was not clear whether the police or the Stasi would gather outside. There were also rumors of arrests in Leipzig. Attached is my collection of documents on independent election control: 1. Samizdat: “Choice 89. A documentation. URN, HERE RESTS DEMOCRACY.” 2. Calls for attending the election event including a list of election events 3. Notes from the election event, constituency 4 Weißensee, March 9, 19894. List of the votes counted in the polling stations in Berlin for the local elections 5. List of the provisional results of the 1989 local elections in the district of Weißensee 6. Submission to members of parliament regarding election fraud 7. Call by Mario Schatta from the “Round Table Weißensee” as a witness for the investigation into election fraud at to be available to the Attorney General (end of 1989) 8. Electoral Law of the GDR of June 24, 1976 (GDR Gazette of 1967, Part 1, No. 22, p. 301-308) 9. Photo of an election poster “7. May election day, work with, plan with, govern with”
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You enrich documents by following a step-by-step process.
Make sure you regularly save your enrichments in each step to avoid the risk of losing your work.
Step 1: Transcription
To start a transcription, select the transcription tab at the top menu of the Activity Panel. Click inside the box underneath the heading TRANSCRIPTION and start writing your transcription. When needed, use the toolbar to format your text and to add special characters and tables. A guide to the transcription toolbar is available in the Formatting section of this tutorial.
Identify the language(s) of the text using the dropdown list under the transcription box. You can select multiple languages at once.
If the item has no text to transcribe, tick the checkbox ‘No Text’.
Once you have finished your transcription, click SAVE.
Step 2: Description
You can add a description to the item underneath the Transcription section.
The first task is to identify what type of document the item is: a handwritten or printed document, a postcard, photo, drawing and/or part of a diary. Tick the category which best applies to the item. Multiple categories can be selected at once.
The second task is to write a description of the contents. Click inside the box underneath the heading DESCRIPTION. Here, you can write what the item is, what it is about, and specify the images and objects that appear in the item.
Identify the language of the description text that you wrote using the dropdown list underneath. You can only select one language.
Once you have finished your description, click SAVE.
Step 3: Location
If you find a location mentioned or recognise a place in the item, you can create a geotag and pin it to the item map. Multiple locations can be attached to the item. To tag locations, select the tagging tab at the top menu of the Activity Panel. Click the plus next to the heading LOCATIONS. Type the location into the search bar and select the result that best applies. A new pin will be placed into the map. The location name should be a clear georeference, e.g. a country, city or address. Make adjustments to the location name if necessary. You can also adjust the position of the pin by dragging it on the map. If you want to add further details to the location, you can write a (short) description. This could include extra information about the geotag (e.g. the building name or a significant event that took place at the location) or the relevance of the place to the item (e.g. the hometown of the author). You can also add a Wikidata reference to link the location to a stable source. Search for the reference using the Wikidata fields. Once you have finished your location tag, click SAVE. You can find the place(s) tagged to the item in grey at the bottom of the Location(s) section.Step 4: Tagging
Below the Locations section is the Tagging section, where you can add the following annotations:
Document Date:
Here, you can add dates that correspond to the item. This could include the dates mentioned in the text (e.g. in diary pages), the date of a related historical event (e.g. the end of WWI), or when the item was created (e.g. from a dated signature on an illustration). You can either define this as a single date or as a longer time frame.
To tag dates to the item, write the start and end dates in DD/MM/YYYY format in the fields or select the dates by clicking on the calendar.
If you only have one date to add, insert the same date into both start and end fields.
If you don’t know the exact days, you can also tag the date on the scale of months (MM/YYYY) or years (YYYY).
Once you have finished your date tag, click SAVE DATE.
People:
People mentioned as creators or subjects in the item can also be tagged. Depending on the information you might have, you can enter the person’s first and last names, as well as their dates of birth and death. There is also the option to write a short description of the person, explaining who they are or their relevance to the item, e.g. the person’s occupation or their relation to another tagged person.
Multiple people can be tagged to one item.
Once you have finished your person tag, click SAVE.
Keywords:
Here, you can freely add keywords related to the topic and content of the item. This could include particular themes (e.g. art, music, war), subjects (e.g. children, cooking, France), or particular historical affiliations (e.g. 20th century, Austro-Hungarian Empire, Fall of the Iron Curtain).
Multiple keywords can be added and they can be written in any language.
Write your keyword tag into the field and click SAVE.
Other Sources:
External websites with information about the item’s content can be linked here. This could include links to further data about a person mentioned, a particular historical event or links to digital versions of newspapers that appear in photos or clippings in a notebook.
To add a link, click the plus next to the heading ‘Other Sources’. Enter the URL into the Link field, and write a short description of this link in the Additional Description field.
Multiple links can be tagged to one item.
Once you have finished your tag, click SAVE.
Step 5: Mark for Review
Once you have saved your contribution, the task will automatically change to the Edit status. If you think the task is finished, you can mark it for review. Note that you have to be at Runner level or above to do this (see: Miles and Levels). Click on the yellow circle next to the section heading and select Review in the list that appears. The task now needs to go under Review by another volunteer.Formatting
Use the toolbar to format your Transcription text or to add extra details to it. You can format your text using the various styles and alignment tools: Use bold for headings, and italics, underline andReview
All enrichments need to be edited and reviewed by more than one volunteer to ensure that they are as accurate as possible. Only Sprinters and Champions can edit tasks in the Review stage and mark them as Complete. (see: Miles and Levels) You can review a task (Transcription, Description, Locations, or Tagging) when the circle next to the heading is coloured orange . During the review process, pay close attention to the following requirements:-
- Transcription: The complete text in the item has been properly transcribed and the transcription is formatted as accurately as possible. The correct language(s) are selected and the transcription contains no missing or unclear icons.
-
- Description: The description is accurate and detailed (especially items without text to transcribe, e.g. photos), and the appropriate categories have been ticked.
-
- Location(s): All locations have been correctly tagged. The location name is accurate and matches the coordinates and the pin on the map. The description is clear and concise, and the Wikidata reference (if any) is correct.
-
- Tagging: Document dates are completed and as precise as possible. All mentioned people are tagged and their data is correct. All added keywords are applicable to the item, and other sources have accurate information and functioning links.
Completion Statuses
GREY |
1. NOT STARTED |
Tasks have not been started. |
YELLOW |
2. EDIT MODE |
Tasks have been started, but not yet finished. Additions and edits can still be made. |
ORANGE |
3. REVIEW |
Tasks are finished, but need final review by Sprinter or Champion transcribers. |
GREEN |
4. COMPLETED |
Tasks have been fully completed and reviewed. No further changes need to be made. |
Miles and Levels
Transcribathon is a competitive marathon. You do not enrich documents alone, but compete and work with other volunteers to ensure the quality of your work. When you first create a Transcribathon account, you only have the ability to start and edit tasks. The more you enrich documents, the closer you become to advancing to a higher level, which can unlock abilities like reviewing and completing tasks.Level | Abilities |
---|---|
Trainee | Basic abilities: start and edit tasks |
Runner | Basic abilities, mark finished tasks for review |
Sprinter | All Runner abilities, mark reviewed annotations as completed |
Champion | All Sprinter abilities, mark reviewed transcriptions as completed |
Tasks | Miles Received |
---|---|
Transcription | 1 Mile for every 300 characters transcribed |
Description | 1 Mile for every 5 Descriptions added |
Location | 1 Mile for every 5 Locations added |
Tagging | 1 Mile for every 5 Tags added |
Reviewing | 1 Mile for every 10 items marked as complete |